In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt in Bezug auf Biozide eine strenge Gesetzgebung. Die sogenannte Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) bezieht sich auf den Einsatz von Bioziden zum Schutz vor schädlichen Organismen, wie zum Beispiel Ungeziefer oder Bakterien, und insbesondere auf die Wirkung der aktiven Stoffe in den Bioziden. Die Verordnung besagt unter anderem, dass nicht alle Salze zur Herstellung von Bioziden (Chlor) verwendet werden dürfen. Welche Art von Salz ist für Biozide geeignet? Eine Übersicht.