Poolsalz und Biozidgesetzgebung: Was müssen Sie wissen?
Achtung: Aufgrund der europäischen Biozidverordnung ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Art von Poolsalz Sie verwenden. Nur Salz, das den europäischen Biozidvorschriften entspricht, ist zulässig. Außerdem ist es wichtig, kein Salz mit Antiklumpmittel in Ihrem Pool zu verwenden.
Was sind Biozide?
n Europa gilt seit geraumer Zeit eine strenge Gesetzgebung für Biozide. Biozide sind Produkte, die schädliche Organismen wie Bakterien, Algen oder Schimmel abtöten. Bekannte Beispiele sind Insektizide, Algizide, Desinfektionsmittel… und auch Chlor.
Da Chlor ein Biozid ist, unterliegt auch alles, was zu seiner Herstellung verwendet wird — die sogenannten Vorläuferstoffe (Präkursoren) — dieser Gesetzgebung.
Seit 2014 fällt daher auch Poolsalz, das zur In-situ-Erzeugung von Chlor verwendet wird, unter die Biozidverordnung 528/2012. Das bedeutet, dass nur registriertes Poolsalz verwendet werden darf. Die Verwendung von nicht registriertem Poolsalz ist verboten.
Europäische Norm für Poolsalz
Für die Behandlung von Schwimmbadwasser mit einem Elektrochlorinator gilt zudem eine weitere europäische Norm. Die Norm (EN 16401) legt fest, welche Bedingungen das Schwimmbadsalz hinsichtlich Zusammensetzung, Reinheit, Feuchtigkeitsgehalt und Verpackung erfüllen muss.
Es ist nicht erlaubt, Salz, das mit einem Antiklumpmittel (E536 oder E535) versetzt wurde, für Schwimmbadanwendungen einzusetzen.
Für die Verwendung zugelassen: POOLSEL® Schwimmbadsalz
POOLSEL®, hergestellt aus sehr reinem Meersalz, ist frei von Zusatzstoffen und Antiklumpmitteln, entspricht der Biozidverordnung sowie der Norm EN 16401. Dieses effiziente Poolsalz verhindert Algenbildung und sorgt für erhöhten Badekomfort.
Es ist nicht erlaubt, Salz, das mit einem Antiklumpmittel (E536 oder E535) versetzt wurde, für Schwimmbadanwendungen einzusetzen.