Es ist nicht erlaubt, Salz, das mit einem Antiklumpmittel (E536 oder E535) versetzt wurde – etwa Vakuumsalz – für Schwimmbadanwendungen einzusetzen.

Was sind Biozide?

In Europa gilt schon seit längerer Zeit eine strikte Gesetzgebung in Zusammenhang mit Bioziden. Dabei handelt es sich um Produkte, die eingesetzt werden, um schädliche Organismen abzutöten und vor allem für den Einsatz im Haushalt vorgesehen sind: Insektenvernichtungsmittel, Algizide, Rattengift, Desinfektionsmittel, schimmelabtötende Produkte usw. Lauter Produkte, die in die Kategorie der Biozide gehören.

Für Präkursoren – Produkte, die als Vorläufer (Rohstoff) für ein anderes Produkt dienen – war die Gesetzgebung bis vor kurzem noch eher vage. Dies hat sich geändert. Seit 2014 fällt nämlich auch Schwimmbadsalz, das zur In-Situ-Herstellung von Chlor dient, unter die Biozidrichtlinie 528/2012.

Neue europäische Norm

Für die Behandlung von Schwimmbadwasser mit einem Elektro-Chlorinator gilt seit kurzem eine neue Norm. Die Norm (EN 16401) legt fest, welche Bedingungen das Schwimmbadsalz hinsichtlich Zusammensetzung, Reinheit, Feuchtigkeitsgehalt und Verpackung erfüllen muss.

Es ist nicht erlaubt, Salz, das mit einem Antiklumpmittel (E536 oder E535) versetzt wurde – etwa Vakuumsalz – für Schwimmbadanwendungen einzusetzen.

Für die Verwendung zugelassen: POOLSEL® Schwimmbadsalz

POOLSEL®, das auf der Basis von sehr reinem Meersalz hergestellt wird, ist frei von Zusätzen und Antiklumpmitteln, verfügt über eine Meldungsnummer und erfüllt die Norm EN 16401. Das effiziente Schwimmbadsalz verhindert Algenwachstum und garantiert Ihnen einen besseren Schwimmkomfort.

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